Zum Antrag „Kinderarmut im Freistaat Sachsen gemeinsam beseitigen“ (Parlaments-Drucksache 6/9430) erklärt Susanne Schaper, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag (Rede: hier):
Nach der Veröffentlichung des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung hoffen wir, dass nun auch endlich bei der Regierungskoalition die Erkenntnis gereift ist, gegen Kinderarmut aktiv zu werden und etwas zu unternehmen. Denn genau in diesem werden die Folgen von Kinderarmut beschrieben. Weiter davor die Augen zu schließen und zu leugnen, ist unverantwortlich.
So geht aus dem Bericht hervor, dass „der sozioökonomische Status der Eltern immer noch entscheidende Auswirkungen auf Bildungswege und Schulerfolg“ hat und dass Bildungsungleichheit auf Armut zurückgeführt werden kann. Weiterhin ist dem Armuts- und Reichtumsbericht zu entnehmen, dass Kinder aus einkommensschwachen Haushalten öfter an psychischen Auffälligkeiten wie ADHS erkranken. Kinder und Jugendliche aus diesen Haushalten leiden doppelt so häufig, nämlich bis zu 20 Prozent, an Übergewicht, wie aus Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen.
Das ist das Ergebnis der Hartz-IV-Gesetzgebung, denn Hartz IV hat zu einer Vergrößerung der Armut in Deutschland sowie zunehmender Ungerechtigkeit geführt.
Wir fordern, einen Runden Tisch zum Anliegen der Bekämpfung von Kinderarmut im Freistaat Sachsen zu etablieren, bei dem Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialforschung und Sozialwissenschaft, der Kinderrechts- und Kinderschutzorganisationen, der Familienverbände, der Selbstvertretungen von Kindern und Jugendlichen sowie Kommunen einzubeziehen sind. Dessen Ziel soll es sein, konzertierte Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarmut herauszuarbeiten und zu ergreifen.
Weiterhin fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Kindergrundsicherung von 560 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro als ersten Schritt in Richtung Kindergrundsicherung, die nur hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf SGB II-Leistungen sowie die Einführung eigenständiger bedarfsgerechter Regelsätze für Kinder und Jugendliche einzusetzen.