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Am Dienstag wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Jugendhilfeausschuss des Landkreises behandelt, nachdem der Antrag vom Kreistag in den zuständigen Ausschuss verwiesen wurden war. Mit der beantragten Änderung sollte die Ungleichbehandlung von Patchwork-Familien bei den Kita-Gebühren abschafft werden.

Wenige Wochen vor der Beratung hatte bereits ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zu dieser Problematik gegen die Stadt Dresden gegeben. Die Landeshauptstadt hat bis zu dem Urteil die gleiche Auslegung von Familie bzw. Eltern angewendet wie der Vogtlandkreis. Das Gericht stellte jedoch fest, dass bei dem „verwendeten Begriff ‚Eltern‘ nicht darauf abzustellen [ist], ob eine leibliche oder rechtliche (etwa durch Adoption begründete) Verwandtschaft zwischen den Familienmitgliedern besteht, sondern darauf, ob mehrere Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.“ [1]

Die Ablehnung des Antrages ihrer Fraktion kommentiert Kreisrätin Janina Pfau:
„Die Ablehnung und die dazugehörigen Begründungen und Arroganz machen mich wütend. Wer hier von einer Benachteiligung von beispielsweise Alleinerziehenden durch die Änderung spricht, der hat das Problem bis heute nicht verstanden. Nur weil auch Kinder aus Patchwork-Familien berücksichtigt werden, heißt es doch nicht, dass dafür andere Geschwisterkinder keine Vergünstigungen mehr bekommen. Mir ist nicht verständlich, dass von einigen immer noch nicht verstanden wurde, dass sich die Familienformen verändert haben. Immerhin macht dieses Familienmodell gut 10 Prozent der Familien im Freistaat aus. Da drängt sich schon der Verdacht auf dass man im Landratsamt und in Teilen des Kreistages auf Biegen und Brechen konservative Rollen- und Familienbilder durchsetzen will.

Auch ist es für mich vollkommen unverständlich, wie sich die Mehrheit des Jugendhilfeausschusses nach so einem Urteil des OVG auf die windige Argumentation des Landkreises einlassen konnte. Der Argumentation von Herrn Drechsel, dass die Richtlinie des Vogtlandkreises rechtssicher sei, fehlt seit Februar jegliche Grundlage. Unabhängig davon hat der Landkreis dieses schon so oft behauptet und die Landesdirektion war einer anderen Auffassung. Leider passt sich damit der Beigeordnete wieder einmal mehr, dem Handeln des Landrates an.

Der Verweis, dass demnächst die Richtlinie wegen dem Gute-KITA-Gesetz so wie so geändert werden müsse, ohne jegliche Zeitschiene, ist ein Hohn gegenüber den Betroffenen. Denn wenn im Landratsamt eine Änderung gewollte gewesen wäre, hätte man doch einen Änderungsantrag stellen können.

Der Landrat versucht immer wieder in seinen langen und ausschweifenden Reden gegen einen Antrag, die Kreisräte zu beeinflussen, leider mit Erfolg, da meist die Einreicher keine Chance haben, die Aussagen des Landrates zu widerlegen, da er nun mal der Herr der Tagesordnung und der Sitzungsleitung ist. Auch wenn Herr Keil nur eine Amtsperiode Landrat sein wird, sollte ihm doch besonders das Wohl der kleinen Vogtländerinnen und Vogtländer am Herzen liegen, aber leider ist davon nichts zu erkennen.“

[1] Quelle: Pressemitteilung des OVG Bautzen Nr. 2/2019 v. 13.02.2019

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