Die LINKE fordert in dem Antrag zum Schutz vor Geflügelpest (Parlaments-Drucksache 6/8885), dass die landesweite Stallpflicht sofort in eine risikoorientierte Stallpflicht (1 km rund um Fundorte der durch die Geflügelpest umgekommenen Wildvögel) und 3 km Beobachtungsradius umgewandelt wird. Zugleich soll die geltende Risikoeinschätzung überprüft werden. Dazu erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Verbraucherschutz der Fraktion DIE LINKE:
„Schon knapp vier Monate gilt in Sachsen die Stallpflicht. Eine dauerhafte Stallhaltung ist aber insbesondere für Rassegeflügel gesundheitsgefährdend und widerspricht dem Tierschutz, da eine artgerecht Bewegung nicht mehr gewährleistet werden kann. Für die Tiere bedeutet eine reine Stallhaltung extremer Stress. Dieser führt zu unnormalen Verhaltensweisen was u.a.a uch zu einer Veränderung der Federstruktur, Federpicken oder sogar zum Tod führen kann. Zusätzlich ist die Nachzucht gefährdet.“
Kathrin Kagelmann, Sprecherin für Agrarpolitik der Fraktion DIE LINKE:
„Aus unserer Sicht überzieht der Freistaat gnadenlos. Wenn mehr Tiere infolge der Stallpflicht zugrunde gehen als durch die Krankheit selbst, läuft etwas grundsätzlich falsch. Der Vorwurf der bewussten Wettbewerbsbenachteiligung zuungunsten der besonders artgerechten, aber weniger marktbestimmenden Freilandgeflügelhaltung ist deshalb nachvollziehbar. Dringend neu bewertet werden muss die Risikoeinschätzung zur Vogelgrippe, insbesondere was die Zusammenhänge zwischen Strukturen der Geflügelindustrie sowie dem Auftreten und der Verbreitung von Seuchen betrifft.“
Hintergrund: Seit Mitte November 2016 ist Geflügel in ganz Sachsen faktisch eingesperrt. (1) Der Grund: Bei einer im letzten Jahr am Cospudener See bei Leipzig verendeten Ente wurde das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) kam es (Stand 09.03.2017) im Jahr 2017 in Sachsen zu festgestellten H5N8-Infektionen bei rund 40 Wildvögeln, zwei Zootieren und in einem Fall bei Hausgeflügel.
Zahlreiche Veterinärmediziner, Geflügelhalter und Sachverständige drängen auf eine Überarbeitung bzw. Neufassung der Geflügelpest-Verordnung. Grund dafür ist, dass innerhalb einer Wildvogelpopulation eine Infektion für ein kurzzeitiges Krankheitsgeschehen mit einer geringen Rate verendeter Tiere nach sich zieht. Nach Durchlaufen der Infektion ist das Virus in gesunden Wildvögeln nicht mehr nachweisbar.
(1) https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=11931&art_param=810