Es wurde schon oft darauf hingewiesen, dass die Jugendarbeit vom Landkreis nicht ausreichend finanziell ausgestattet wird und dass die Praxis, zwingend Eigenanteile von den Kommunen zu verlangen, nicht gesetzeskonform ist. Da der Landkreis auch im aktuellen Haushaltsentwurf von dieser Regelung nicht abweicht, hat DIE LINKE im Kreistag einen Antrag gestellt, dass der Landkreis die Mittel für die Jugendarbeit ab 2019 gesetzeskonform ausgestaltet.
Dazu Janina Pfau, Jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag und Kreisrätin:
„Das die Landkreisverwaltung bisher deutlich zu wenig Mittel für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stellt, wurde spätestens letztes Jahr mit den Protesten der freien Träger der Jugendhilfe deutlich. In einigen Orten sind Angebote gestrichen wurden, weil Kommunen, welche selber unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung standen, die hohen Eigenanteile nicht aufbringen konnten. Zusätzlich wurden viele Stunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestrichen. Der Landkreis hat über Jahre gesetzeswidrig die Anteile der Kommunen als seine eigenen Mittel verrechnet und somit die freien Träger und die Kommunen an den Rand der Belastbarkeit gebracht. Die weißen Flecken in der Jugendarbeit sind in den letzten Jahren nicht zuletzt durch diese „Förderpolitik“ immer größer geworden. Seinen traurigen Höhepunkt erreichte diese Praxis im letzten Jahr, als nicht nur die Träger ihre eigenen Mittel kürzen, sondern auch noch die Gemeinden weiteres Geld für die Jugendarbeit aufbringen, mussten. Die Landesregierung sieht zwar in ihrer Richtlinie eine freiwillige Beteiligung der Kommunen vor, formuliert dies aber bewusst als Kann-Bestimmung. Neben den zähen Verhandlungen mit dem Landkreis, mussten die Träger also zusätzlich noch in den Kommunen betteln gehen, was wiederum Zeit bedeutet, welche eigentlich für die vogtländischen Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen sollte.“
Stadtrat Lars Legath ergänzt:
„Bisher haben die Kommunen 987000 Euro an Eigenmitteln an den Landkreis zahlen müssen. Auch die Stadt Plauen hat hier einen großen Anteil geleistet. Das diese Praxis unrechtmäßig war hat nun auch die Landesdirektion in Dresden bestätigt. Mit unserem Antrag wollen wir zum Einen diesen rechtlichen Mangel abstellen und zum Anderen einen Wechsel in der Förderpolitik des Landkreises erreichen. In Zukunft wird es also weniger um die Frage gehen, wie viele Angebote der Jugendarbeit sich eine Kommune leisten will, sondern welche Qualität sie anbietet. Viele Träger kommen mit der Last der Verwaltungsaufgaben und der Fördermittelbeantragung an die Grenzen des Leistbaren. Das geht zu Lasten der Jugendlichen, da somit auf kurz oder lang keine sachgemäße Betreuung mehr möglich ist, von einer Weiterentwicklung der Jugendarbeit ganz zu schweigen. Jugendarbeit muss wieder für alle Jugendlichen zugänglich sein, so wie es im achten Sozialgesetzbuch verankert ist.“