Ein Urteil des Amtsgerichtes Fürstenfeldbruck wegen der Entnahme von entsorgten Lebensmitteln aus Abfalleimern von Lebensmittel-Discountern erzeugte in der vergangenen Woche eine öffentliche Debatte zum Thema Lebensmittelverschwendung und zur Rechtfertigung von Repressionen gegen Menschen, die dies nicht zulassen wollen. Nun hat die Verteidigung der beiden wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilten Studentinnen Rechtsmittel eingelegt.
Janina Pfau, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, stellt klar:
„Wenn ein Supermarkt Waren entsorgt, tritt er auch seine Rechte dahingehend ab. Wenn es dann Menschen gibt, die gut verpackte, frische und gut erhaltene Lebensmittel vor der Vernichtung retten und selbst konsumieren, ist das keine Tat, die man verurteilen darf. Vielmehr sollte man anerkennen, dass es Menschen gibt, die Lebensmittelverschwendung nicht hinnehmen.“
Ihr Fraktionskollege Marco Böhme aus Leipzig, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist, fügt hinzu:
„Gerade in Großstädten ist das sogenannte ,Containern‘ keine Seltenheit. Trotz des engagierten Einsatzes von Tafeln und Hilfsorganisationen gibt es noch immer genug Menschen, die vor Ort am Supermarkt in Container schauen, um Lebensmittel zu retten. Dass dies nun hochoffiziell eine Straftat sein soll, ist höchst suspekt. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass die Verteidigung Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt hat. Wir hoffen, dass Gerichte in höheren Instanzen anerkennen, dass es Menschen gibt, die Lebensmittel weiterverwenden wollen und auch zukünftig werden, wenn diese aus den Regalen der Supermärkte verbannt wurden. Die Gesetze sollten geändert werden, damit Lebensmittelrettung keine Straftat ist.“