Zum Antrag „Sächsischen Familienpass attraktiver ausgestalten“ (Parlaments-Drucksache 6/8851) der Linksfraktion erklärt Kerstin Lauterbach, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
Einen Familienpass erhalten Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern oder Eltern mit einem schwerbehinderten Kind. Die Auslastung der im Haushalt veranschlagten Mittel von 65.000 Euro könnte besser sein. Und genau darum geht es. Die Staatsregierung schreibt: „Es ist für das gemeinsame Erleben in der Familie.“ Wenn Mutti an drei von vier Sonnabenden im Handel arbeitet und der Vati unternimmt was mit den Kindern, dann ist das nicht die ganze Familie – geht Familienpass schon mal nicht. Vielleicht wollen ja auch mal Oma und Opa mit den Enkelkindern einen Bildungstag verbringen? Geht auch nicht. Gehören Großeltern nicht zur Familie?
Unser Vorschlag, wie der Sächsische Familienpass gut gelingen kann: Nach der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ kommt nun die Kampagne „Sachsen vergibt den Familienpass“. Dafür kann das Ministerium gern noch mal 20.000 Euro in die Hand nehmen und eine gute Öffentlichkeitsarbeit im ländlichen Raum machen. Wichtig dabei sind folgende Punkte:
- Familienpass 1x beantragen bis zur Selbstständigkeit des letzten Kindes
- Familienpass auf die Großeltern übertragbar und auch flexibel für ein Elternteil mit den Kindern nutzbar machen
- enger mit den Gemeindeverwaltungen zusammenarbeiten
- den ÖPNV einbinden
Janina Pfau, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, fügt hinzu:
In der Kindheit werden die Chancen für das zukünftige Leben entscheidend bestimmt, und deshalb sehen wir in dem heutigen Antrag auch einen kleinen Beitrag, um den Folgen von Kinderarmut entgegenzuwirken.
Der Familien-Pass kann eine Maßnahme auf der Landesebene sein, um gegen Kinderarmut aktiv zu werden und deren Folgen abzumildern, indem er es Familien ermöglicht, kostenfrei oder kostengünstig am kulturellen Leben teilzuhaben. Jedoch ist die Einschränkung auf Familien mit mindestens drei Kindern, einem Kind mit Behinderung oder Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern nicht sinnvoll.