Linksfraktion fordert Obergrenze für Dispo-Zinsen
Zum Antrag der Linksfraktion „Mehr Transparenz, Kundenorientierung und Verbraucherschutz bei den Kreditinstituten – Verbraucher*innenschutzinitiative aus Sachsen“ (Drucksache 6/8725) sagt Janina Pfau, Sprecher der Linksfraktion für Verbraucherschutz:
Bankkundinnen und Bankkunden ärgern sich heute über hohe Konto- und Zusatzgebühren, intransparente Kontomodelle und horrende Dispozinsen. Banken dürfen Dispo-Kredite fristlos kündigen, was betroffene Schuldner noch tiefer in die Verzweiflung treibt. Obwohl der Leitzins der EZB extrem niedrig ist, leiden die Sparerinnen und Sparer unter hoher Zinslast, während ihre Guthaben kaum noch Erträge bringen.
Der Landtag kann die Kundinnen und Kunden schützen. Wir wollen über das Sparkassengesetz regulierend auf das Bankwesen einwirken und fordern die Staatsregierung zu einer Bundesratsinitiative auf. Wir streiten für mehr Transparenz bei den Gebühren und Zinsen und für eine Obergrenze bei Dispo-Zinsen, die maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzins liegen soll. Außerdem soll für Dispokredite eine mindestens einmonatige Kündigungsfrist gelten. Die Kreditinstitute sollen außerdem die jeweiligen Vergütungen der Mitglieder ihrer Vorstands- und Aufsichtsgremien offenlegen müssen.