Zur ersten Lesung des Entwurfs der Linksfraktion „Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen“ (Drucksache 6/14865) erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik:
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“ So lautet Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Anspruch sollte auch in Sachsen per Gesetz verwirklicht werden. Kinder und Jugendliche müssen am demokratischen Prozess mitwirken können. Bei Wahlen zum Landtag und zu den Kommunalparlamenten sollte das aktive Wahlalter auf 16 Jahre sinken.
Die Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wählen ab 16“ stellt fest, dass das Wahlalter 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heranzuführen. Je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, desto stärker ist die langfristige Bindung an die Demokratie. Und das politische Interesse der Jugendlichen steigt – laut der Shell-Jugendstudie von 2015 waren 2002 nur 30 Prozent der Jugendlichen an Politik interessiert, 2015 hatte sich die Zahl auf 41 Prozent erhöht.
Wir wollen, dass in den Kommunen Kinder- und Jugendvertretungen sowie Beauftragte für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden. So können sich die jungen Menschen frühzeitig in konstruktiven Auseinandersetzungen üben, Erfolge und positive Effekte erleben. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie selbst entscheiden.
In Österreich können Jugendliche bereits seit 2007 ab 16 Jahren auf landes- und kommunaler Ebene wählen. In Deutschland haben Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bereits das Wahlalter gesenkt. Mit dem Wahlalter 16 könnte Sachsen Versäumtes nachholen.
Wir sind gespannt, wie sich die Regierungskoalition zur Forderung positioniert, junge Menschen in Sachsen stärker mitreden und mitentscheiden zu lassen.
Die komplette Rede gibt es hier.