Die Abgeordneten der Linksfraktion im Sächsischen Landtag halten im Plenarsaal einzeln Schilder mit "Freistaat statt Polizeistaat" in die Höhe.
Foto: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

Zur abschließenden Landtagsberatung heute über den umstrittenen Polizeigesetz-Entwurf der CDU/SPD-Staatsregierung erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Am 3. April hat der Innenminister die Polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht. In der Medieninformation seines Ministeriums heißt es: „Die Zahl der Straftaten im Freistaat Sachsen hat im Jahr 2018 den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre erreicht.“ Also schon von der allgemeinen Kriminalitätslage her ist das Gesetz unnötig. Die datenschutzrechtlichen Anpassungen hätten auch im bestehenden sächsischen Polizeigesetz erfolgen können.

Mit der Einführung des Instrumentariums aus dem Strafprozessrecht in das Gefahrenabwehrrecht verschwimmen im Gesetz die Grenzen hinsichtlich der Befugnisse zwischen Prävention terroristischer Straftaten und allgemeiner Kriminalität, und die Eingriffsschwellen werden weit in das Gefahrenvorfeld verlegt. Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von polizeilicher Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Aufklärung ist bei der längerfristigen Observation und beim Einsatz von V-Personen deutlich berührt. Nicht nur der sächsische Datenschutzbeauftragte bezweifelte, dass dieses Gesetz in wesentlichen Teilen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung in Regelungen der Polizeigesetze Bayern, Hessen und Baden-Württemberg stehen die Regelungen zur Kennzeichenerkennung sowie zur Videografie mit Gesichtserkennung ebenso auf wackeligen Füßen.

Zur umstrittenen Bodycam: Es gibt bisher keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bodycams präventiv wirken. Im Gegenteil, durch die Befragung der Polizeibeamten im Rahmen der Studie der Hochschule der Sächsischen Polizei zum Einsatz von Bodycams kommen erhebliche Zweifel zur präventiven Wirkung von Bodycams auf. So gaben auf die Frage, ob bei bisherigen Einsätzen der Bodycam der gewünschte Effekt, den präventiven Druck auf den Betroffenen/ Verantwortlichen zu erhöhen, eingetreten ist, 26,6% an ja. 29% dagegen, diese Ankündigung verursacht Zündstoff in der Diskussion mit den betroffenen Bürger*innen.

Fazit: Das neue Polizeirecht schafft mehr Unsicherheit und Überwachung. Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur umfangreiche Befugnisse zu tiefen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte weit in das Vorfeld konkreter Gefahren verlagert. Damit wird nun die Annahme, jede und jeder könnten Gefährder*innen sein, zur Misstrauensbekundung des Staates gegen die Bürger*innen. Wir haben Gespräche mit Kriminalisten geführt, niemand konnte uns die Notwendigkeit des Gesetzes wirklich erläutern. Ob dieses Gesetz oder Teile dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung vereinbar sind, entscheidet nicht die Mehrheit des Landtags, sondern der Sächsische Verfassungsgericht, den wir logischerweise gemeinsam mit den Grünen bei Beschluss des Gesetzes zu einer Normkontrollklage anrufen müssen.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, fügt hinzu:

Allein der Versuch, die zentralen Aussagen, Inhalte und Strukturmerkmale des im neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz beinhalteten Textes den geneigten Zuhörer*innen und Leser*innen innerhalb und außerhalb dieses Parlamentes zu verdeutlichen und zugänglich machen zu wollen, muss von vornherein scheitern. Allein dieser Gesetzentwurf, der den Gegenstand des Art. 1 bildet und zusammen mit dem Sächsischen Polizeibehördengesetz nach Art. 2 künftig das bis dato noch geltende Sächsische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 ersetzen soll, umfasst rund 100 Paragrafen zum allgemeinen Polizeirecht und fast 50 Paragrafen zum bereichsspezifischen Datenschutz.

In dem „Rechtsstaat“, den die Koalition mit diesem Gesetz auf den Weg bringen will, weiß eben nicht mehr jeder Mensch, durch welches Verhalten sie oder er sich strafbar machen bzw. polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auslösen kann. Durch die mit diesem Gesetzentwurf in vielerlei Hinsicht geschaffenen unbestimmten Eingriffsschwellen, ist ein wichtiger Teil des Rechtsstaatsgebotes in Grundgesetz und Sächsischer Verfassung nicht mehr gewährleistet.

Mit einer atemberaubenden Borniertheit überhört die Koalition auch alle aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und Kompetenzfeldern bis hinein in die jüngste Zeit kommenden Proteste, Kritiken und wohlgemeinten Hinweise. So etwa die des Sächsischen Anwaltsverbandes, der in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 mit großer Sachlichkeit speziell den Polizeivollzugsdienstentwurf auseinanderpflückt. Und ganz zu Recht nimmt der Anwaltsverband dabei unter Generalkritik, dass die den Gesetzentwurf beherrschende Tendenz, gefahrenabwehrrechtliche Befugnisse der Polizei massiv auszubauen, hinter der Bereitschaft des sächsischen Gesetzgebers zurückzubleiben scheint, dann die Bürgerinnen und Bürger auch mit effektivem Rechtsschutz auszustatten.

Jetzt, schon  am Ende der heutigen Debatte, können Dämme brechen! Gerade ich mit meiner Vita, mit einer Verantwortung für den sicherheitspolitischen Ansatz in der DDR kann und will mir nicht vorstellen, dass in dieser Republik, in diesem Freistaat Sachsen nicht mehr gelten soll, dass die so benannten „Freiheitsrechte“ des Einzelnen und gerade die von Minderheiten elementare Grundlagen unserer Verfassung und auch entsprechend verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützte Prinzipien sind.

 

Weitere Informationen:

http://www.janina-pfau.de/linksfraktion-lehnt-polizeigesetz-geschlossen-ab/#more-2318

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