Das neue Schulgesetz von CDU und SPD verpflichtet die 283 Oberschulen in Sachsen, künftig Schulsozialarbeit vorzuhalten (§6 Abs. 3). In den Haushalt 2017/18 wurden jährlich 15 Millionen Euro eingestellt. Damit lassen sich aber nur 280 Stellen für Schulsozialarbeiter schaffen. Erfüllen die Oberschulen ihre Pflicht, besteht die Gefahr, dass alle anderen der knapp 1.500 öffentlichen Schulen in Sachsen leer ausgehen.
Dazu erklären die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Falken, und die Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik, Janina Pfau:
Das neue Schulgesetz von CDU und SPD widerspricht sich selbst. Einerseits müssen die Oberschulen Sozialarbeit anbieten, andererseits sollen die Ressourcen, die das Land dafür bereitstellt, „für alle Schularten und Schulstufen“ verfügbar sein (§1 Abs. 4). Das Geld reicht noch nicht einmal für die Oberschulen, geschweige denn für alle Schulen. Trotz anderslautender Beteuerungen der Regierung wird die Schulsozialarbeit weiter nicht ausreichend finanziert.
Zwar erfüllen CDU und SPD eine langjährige Forderung der LINKEN, indem der Freistaat den Großteil der Kosten für die Schulsozialarbeit übernimmt. Wenn die Koalition ihren Gesetzentwurf ernst nimmt, muss sie den Schulen dafür aber auch genug Geld geben. Die Linksfraktion fordert, umgehend zusätzliche Haushaltsmittel einzustellen, und alle Anträge von Kommunen und Schulen auf Förderung von Sozialarbeit im kommenden Schuljahr zu bewilligen.