Zur Entwicklung der Fallzahlen beim Unterhaltsvorschuss, die auch zuletzt wieder gesunken sind (Parlaments-Drucksache 6/9848), erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper:
„2016 erhielten in Sachsen 29.364 Kinder von Alleinerziehenden einen Unterhaltsvorschuss, da die Unterhaltspflichtigen nicht zahlten – etwa weil sie es nicht konnten. Auch wenn die Zahl seit Jahren sinkt und nun unter 30.000 liegt, verharrt sie auf einem hohen Niveau. Nachdem die von uns begrüßte Reform des Unterhaltsvorschusses ab Juli 2017 greift, ist damit zu rechnen, dass mehr Eltern ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss geltend machen. Denn diese Leistung wird jetzt nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Geburtstag und ohne Befristung gewährt.
Die Ausgaben der öffentlichen Hand bleiben hoch und beliefen sich 2016 auf über 56 Millionen Euro. Lediglich 11,7 Millionen Euro, also rund ein Fünftel, konnten bei den Unterhaltssäumigen eingetrieben werden. Insbesondere die in Sachsen chronisch klammen Kommunen stehen weiter unter Druck. Vor allem Leipzig und Dresden, wo es mehr Alleinerziehende als im sächsischen Durchschnitt gibt und folglich auch höhere Kosten anfallen, müssen entlastet werden.
Deshalb fordern wir erneut, den Landesanteil zu erhöhen und die Kommunen zu unterstützen, zumal nach der Reform höhere Kosten zu erwarten sind. Die Rückholquote sollte weiter erhöht werden. Schließlich plädieren wir dafür, das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, weil die Betroffenen in der Regel jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“
Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Linksfraktion, fügt hinzu:
„Ein großer Teil der Alleinerziehenden ist auf Hartz IV angewiesen. Der Vorschuss wird dann wieder von der Grundsicherung abgezogen, obwohl die Betroffenen verpflichtet sind, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Deshalb fordern wir schon lange, diese Regelung abzuschaffen. Das Geld muss wirklich den Kindern zugutekommen!“